Entlassmanagement/ Sozialdienst
Informationen zum Entlassmanagement
Krankenhäuser sind gesetzlich verpflichtet, den Aufenthalt von Patienten so lange wie nötig, aber so kurz wie möglich zu gestalten. Das bedeutet:
- Der Übergang zu einem weiterbehandelnden Hausarzt oder Facharzt sowie die Überleitung in die ambulante Pflege dürfen nicht zu einer Verlängerung des Krankenhausaufenthalts führen.
- Mit unserem Entlassmanagement sorgen wir dafür, dass die Versorgung nach der Entlassung nahtlos bis zur ambulanten Weiterbehandlung gewährleistet ist.
- Therapieangebote wie Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie sowie weitere Maßnahmen können nur unter bestimmten Voraussetzungen vom Krankenhaus initiiert werden.
Bitte beachten Sie, dass telefonische Auskünfte zur Entlassung eines Patienten aus Datenschutzgründen nur bedingt möglich sind.
Liebe Patientin, lieber Patient,
die Entscheidung über die medizinische Notwendigkeit der Maßnahmen trifft Ihr behandelnder Arzt in Zusammenarbeit mit einem multiprofessionellen Team, in der Regel direkt im Zusammenhang mit Ihrer Entlassung aus der stationären Behandlung. Damit entsprechen wir einer gesetzlichen Vorgabe, die ab 1.Oktober 2017 für alle Krankenhäuser und Kliniken bindend ist.
- Um eine möglichst nahtlose Anschlussversorgung zu gewährleisten, benötigen wir Ihr Einverständnis sowie die Unterstützung von Ihnen oder Ihren Angehörigen.
- Der Datenschutz wird gewährleistet und bezieht sich auf alle Leistungserbringer, die in die Nachversorgung involviert sind (z. B. Sanitätshäuser, ambulante Pflegedienste, Rehabilitationskliniken usw.).
- Es findet eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Krankenhaus als Leistungserbringer und den Kranken- sowie Pflegekassen als Kostenträger statt.
Das Entlassmanagement kann neben der patientenindividuellen Bedarfsanalyse entsprechend Ihres Krankheitsbildes beispielsweise beinhalten:
Unsere Leistungen
- Beratung und Vermittlung bei der ambulanten Versorgung (Pflegedienste, Hauswirtschaftshilfe, Hilfsmittel, Tagespflege)
- Unterstützung bei der stationären Versorgung
- Vorbereitung von Kurzzeitpflege, Pflegeheimaufnahme, Betreutes Wohnen und Hospiz
- Psychosoziale Beratung/ Tumorberatung (Kontakt zu Beratungsstellen und Selbsthilfegruppen)
- Hilfestellung bei Anträgen für die Kranken- und Pflegekasse und bei Erstanträgen für eine Schwerbehinderung
- Einleitung von Anschlussheilbehandlungen bei medizinischer Indikation
- Beratung von Angehörigen zu Leistungsansprüchen
Ihre Ansprechpartnerinnen

Frau Neumann betreut die Stationen 6, 8 und 16.

Frau Schmidt betreut die Stationen 3, 4, 10 und 14.

Frau Pasold betreut die Stationen 7 und 9.

Frau Drotziger betreut die Stationen 1, 2, 12 und 15.
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag, 08.00 bis 15.00 Uhr
Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Nutzen Sie gern unsere E-Mail-Adresse sozialdienst@kkh-freiberg.de.
Außerhalb unserer Sprechzeiten erreichen Sie kompetente Ansprechpartner telefonisch unter der im Entlassbrief des jeweiligen Patienten angegebenen Telefonnummer.
Falls nach Ihrer Krankenhausbehandlung weitere Maßnahmen erforderlich sind, werden wir Sie darüber rechtzeitig informieren.
Vielen Dank für Ihr Vertrauen!
Ihr Team des Entlassmanagement des Krankenhauses Freiberg