Frauenheilkunde

Als gesetzlich Krankenversicherte haben Sie gemäß den "Krebsfrüherkennungsrichtlinien" Anspruch auf die nachfolgend aufgeführten und von Ihrer Krankenkasse zu erstattenden Vorsorgeleistungen:
Ab dem 20. Geburtstag erfolgt die die Untersuchung des Muttermundes mit der Entnahme von Zellen (sog. Zytotest) von der Oberfläche und aus dem Kanal des Muttermunds sowie die gynäkologische Tastuntersuchung.     

20.-35. Lebensjahr: jährliche Zytologie.

Ab dem 35. Lebensjahr: Zytologie und HPV-Test (Viren) alle 3 Jahre, bei Auffälligkeiten weitere Diagnostik.

Zusätzlich erfolgt ab dem 30. Lebensjahr das Abtasten der Brust.

Zwischen dem 50. und 69. Lebensjahr haben Sie die Möglichkeit am gesetzlichen Mammograhiescreening teilzunehmen. Dazu werden Sie automatisch eingeladen.

Vom 50. bis 55. Geburtstag gehört jährlich ein Schnelltest auf verstecktes Blut im Stuhl dazu. Ab dem 56. Lebensjahr haben Sie Anspruch auf eine Darmspiegelung alle 10 Jahre oder auf einen Schnelltest auf verstecktes Blut im Stuhl alle 2 Jahre .