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Im Ernstfall vorgesorgt?! – Chefarzt informiert über Notvertre-tungsrecht für Ehegatten

Dr. med. Christoph Uhrlau
Wenn ein Ehepartner durch einen Unfall oder eine Erkrankung plötzlich entscheidungsunfähig wird, können Ehegatten seit dem 1. Januar 2023 wichtige Entscheidungen für den jeweils anderen übernehmen. Die aktuelle Sonntagsvorlesung am Kreiskrankenhaus Freiberg informiert, was hinter dem neuen Ehegatten-Notvertretungsrecht steckt und was es für die Notwendigkeit einer Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung bedeutet.
Nicht selten sind Menschen in Folge eines Unfalls oder einer Krankheit nicht mehr in der Lage, ihre Gesundheitssorge zu übernehmen. Für Viele ist es selbstverständlich, den Ehepartner in medizinischen Notfallsituationen zu vertreten und für diesen Entscheidungen treffen zu können - ein weit verbreiteter Irrglaube. Sofern die Eheleute keine Vorkehrungen für den Ernstfall getroffen haben, waren ihnen nach bisher geltendem Recht die Hände gebunden. Seit dem 1. Januar 2023 erweitert das sogenannte Ehegatten-Notvertretungsrecht die Palette der Vorsorgemaßnahmen und berechtigt Ehegatten, in gesundheitlichen Akutsituationen, für den jeweils anderen zu entscheiden. In der aktuellen Sonntagsvorlesung gibt Dr. med. Christoph Uhrlau, Chefarzt der Klinik für Anästhesiologie und Intensivmedizin, einen umfassenden Einblick in das neue Gebot und informiert über dessen Inhalte, Grenzen und wie es sich von anderen Instrumenten der Vorsorge unterscheidet. Sind etwaig bestehende Maßnahmen, wie Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen nach wie vor sinnvoll? Der erfahrene Mediziner weiß Antwort.
Die Sonntagsvorlesung findet am 14. April 2024, 10 Uhr, im großen Konferenzraum des Kreiskrankenhauses Freiberg statt. Interessierte Gäste sind eingeladen der Vorlesung ohne Anmeldung zu folgen. Der Zugang ist über das Nebengebäude (Eingang Augenarztpraxis) für alle Besucherinnen und Besucher barrierefrei möglich.
14.04.2024, 10 Uhr, Konferenzraum Kreiskrankenhaus Freiberg
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