Jährlich werden in Deutschland über 17 Millionen Menschen stationär in einem Krankenhaus behandelt. Sowohl für Ärzte als auch für Patienten sind mit der medizinischen Behandlung klare Rechte und Pflichten verbunden. Wie müssen Ärztinnen und Ärzte ihre Patienten aufklären? Wer entscheidet über die Diagnostik und Therapie? Und was gehört in die Patientenakte? Diese und viele weitere Fragen sind im Patientenrechtegesetz geregelt, welches im Jahr 2013 in Kraft trat. Doch viele Patientinnen und Patienten kennen ihre Rechte nicht oder sind nur unzureichend darüber informiert. Die aktuelle Sonntagsvorlesung klärt auf und gibt einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Patientenrechte im Krankenhaus.
Dr. med. Ralf Walper, Chefarzt der Zentralen Notaufnahme am Kreiskrankenhaus Freiberg, wird in seinem Vortrag auf die grundlegenden Aspekte der Aufklärungspflicht, die Einsichtnahme in die Patientenakte, sowie auf die Themen Selbstbestimmung und Schweigepflicht eingehen. Zudem liefert die Veranstaltung wertvolle Erkenntnisse, wie Sie Ihre Rechte als Patient wahrnehmen und durchsetzen können. Im Anschluss an den Vortrag beantwortet der erfahrene Mediziner gern die Fragen des Publikums.