Kinder- und Jugendmedizin

Informationen für Eltern und Patienten

Um Ihrem Kind und Ihnen den Aufenthalt in unserer Klinik so angenehm wie möglich zu gestalten, möchten wir Ihnen durch folgende Hinweise behilflich sein. Wir möchten, dass Ihr Kind schnellstmöglichst wieder gesund wird. Um unserer Verantwortung gerecht werden zu können, bitten wir Sie, die pflegerischen und ärztlichen Anordnungen bzw. Empfehlungen zu befolgen.

Auskünfte zu Ihrem Kind

Um eine kontinuierliche Beobachtung und Betreuung zu gewährleisten, ist Ihr Kind einer Schwester ("Zimmerschwester") zugeordnet. Diese Schwester weiß am besten über Ihr Kind Bescheid. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Fragen und Wünschen vertrauensvoll an sie. Aus juristischen Gründen darf die Schwester zu bestimmten medizinischen Befunden keine Auskunft erteilen.

Auskünfte vom betreuenden Arzt sind wochentags von 14.00 bis 16.00 Uhr möglich. Bitte haben Sie Verständnis, dass der Diensthabende Arzt an Wochenenden und Feiertagen nur in dringlichen Fällen Auskunft erteilt.

Besuch

Mittagsruhe halten die Patienten in der Zeit von 12.30 bis 14.30 Uhr. In dieser Zeit sowie nach 19.30 Uhr sollte von Besuchen Abstand genommen werden.

Es sollten nicht mehr als 2 Besucher gleichzeitig bei einem Patienten sein. Bitte wechseln Sie sich gegebenenfalls ab.

Mitgebrachte Speisen und Getränke dürfen nur nach Rücksprache mit der Schwester Ihrem Kind gegeben werden.

Kranke Eltern oder Geschwister sollten nicht zu Besuch kommen!

Kontakt zu Mitpatienten

Nehmen Sie als Eltern keine Mitpatienten aus den Betten und verteilen Sie keine Süßigkeiten oder andere Speisen und Getränke. Betreten Sie andere Krankenzimmer nur nach Rücksprache mit der Schwester.

Zur Pflege Ihres Kindes

Sie können nach Absprache mit dem Pflegepersonal einen Teil der Pflege wie Baden, Wickeln und Füttern gern selbst übernehmen. Informationen über Stuhlgang, Urin, Erbrechen und Nahrungsaufnahme sind zur Dokumentation an die Schwester weiterzuleiten. Bei ansteckenden Krankheiten bitten wir, einen Schutzkittel zu tragen und darauf zu achten, dass die betreffenden Patienten das Zimmer nur mit ärztlicher Zustimmung verlassen dürfen. Es hat immer eine Händedesinfektion zu erfolgen.

Zur Sicherheit Ihres Kindes müssen vorhandene Bettgitter sorgfältig geschlossen werden; achten Sie auf ein richtiges Einrasten des Gitters. Aus hygienischen Gründen bitten wir Sie, Ihr Kind in unserer Klinik nicht in das Elternbett zu legen.

Mitaufnahme der Eltern

Auf Wunsch ist die Übernachtung eines Elternteils beim Kind bzw. in dessen unmittelbarer Nähe möglich. Bei der Mitaufnahme als Begleitperson erhalten Sie 3 Mal täglich ein Gastessen. Bis zum Alter von 6 Jahren bzw. bis zur Einschulung werden die Kosten für Ihre Übernachtung und Verpflegung von Ihrer Krankenkasse übernommen.

Sie unterliegen als Begleitperson im Krankenhaus der Schweigepflicht, d.h. Informationen über Mitpatienten oder klinikinterne Angelegenheiten sind nicht in die Öffentlichkeit zu tragen.

Rauchen sowie der Umgang mit offenem Feuer (Kerzen) sind in den Krankenzimmern, im Übernachtungszimmer, auf Fluren und auf Balkonen nicht gestattet.

Für Wertgegenstände aller Art übernehmen wir keine Haftung. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, diese unter Verschluss zu geben.